Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeiten werden im Arbeitsvertrag schriftlich hinterlegt. Was die Arbeitszeiten in der Praxis betrifft werden einer kreativen Gestaltung keine Grenzen gesetzt. An den Bedürfnissen der ÄiW und den Notwendigkeiten der Praxis orientiert können Angebote für Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung gemacht werden, die es ihnen ermöglicht, in den jeweiligen Lebenssituationen ihren Vorstellungen von der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (work-life-balance) und dem Wunsch nach Zeit für die Familie gerecht werden zu können.
Schwieriger wird es bei einer parallelen Beschäftigung in Klinik und Praxis. Hier müssen Arbeitszeiten gut aufeinander abgestimmt werden, was auch die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten erfordert. Gleichwohl können gemeinsam viele Arbeitszeitmodelle entwickelt werden, die verschiedene Bedürfnisse berücksichtigen und flexible Lösungen möglich machen. Gerade die Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten führt auf der einen Seite zu einem größeren koordinativen Aufwand und durchaus herausfordernder vorausschauender Planung, andererseits durch angepasste Arbeitsbedingungen zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
In der Anlage „Arbeitszeitmodelle“ (Anlage 4.1.2.4) sind exemplarisch einige bereits erprobte Musterbeispiele dargestellt.
Grundsätzlich gilt:
- Gesetzliche Arbeitszeitregelungen und Ruhephasen sind zu beachten und einzuhalten (z.B. kein Nachtdienst in der Klinik vor einem Arbeitstag in der Praxis)
- Bei der Tätigkeit in Klinik und Praxis können Arbeitszeiten auf verschiedene Zeiten am Tag oder einzelne Wochentage verteilt werden, es können auch wochenweise Wechsel überlegt werden. Es ist zu beachten, dass die Arbeitszeit im Umfang mindestens einer halben Stelle in der Praxis stattfinden muss, um als Weiterbildungszeit anerkannt zu werden.
- Sonderregelungen sollten mit den Weiterbildungsabteilungen der Ärztekammern abgesprochen werden, um die Anerkennung als Weiterbildungsabschnitt sicherzustellen (insbesondere Arbeitszeitaufteilungen bei Teilzeitstellen zwischen 50 und 100 %).
- Zur Arbeitszeiterfassung haben sich (Jahres-)Arbeitszeitkonten für Praxis und Klinik getrennt bewährt.