Förderung der ambulanten Verbundweiterbildung

Ambulante Weiterbildung wird gefördert. Dazu steht eine bislang begrenzte Anzahl von Förderstellen für die Pädiatrie zur Verfügung. Geregelt wird dies im § 75a SGB V in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung.

In Anlage 1 §3 Absatz 3 wird geregelt, dass bei begrenzter Stellenzahl bevorzugt die Weiterbildungsverhältnisse gefördert werden, bei denen „…die Weiterbildung in einem sogenannten Verbund, bestehend aus Vertragsarztpraxen und Krankenhäusern, stattfindet“. Die Förderung der Weiterbildung wird bei den Koordinierungsstellen Allgemeinmedizin (besser wäre: Koordinierungsstelle Ambulante Medizin) KoStA beantragt. Diese haben je nach Kammerbereich ihren Sitz bei der Ärztekammer oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

 


Höhe der Förderung

In § 5 Absatz 3 bis 5 der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung §75a SGB V wird die Höhe der Förderung erläutert: Für den ambulanten Bereich wird der Förderbetrag je besetzter Stelle nach den §§ 2 und 3 dieser Vereinbarung durch die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung auf monatlich 5.400 Euro erhöht.

Der Förderbetrag im ambulanten Bereich orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung. Grundlage ist der Tarifvertrag Ärzte der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA), Entgeltgruppe I Mittelwert der Stufen 1-5. Eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden liegt der Berechnung zugrunde.

Der Förderbetrag je besetzter Teilzeitstelle ist entsprechend des Umfanges der Teilzeittätigkeit anteilig zu bemessen.


Fazit:

  • Pädiatrische Weiterbildungsstellen sollen mit mindestens einem Achtel der für die Facharztweiterbildung zur Verfügung stehenden Stellen (bundesweit 2000 Stellen) Berücksichtigung finden. Weiterbildung im Verbund wird bevorzugt gefördert.
  • Die Beschäftigung umfasst mindestens eine halbe Stelle und die Dauer der Weiterbildung darf 3 Monate nicht unterschreiten. Bei einer Weiterbildungsdauer von weniger als 12 Monaten ist eine Begründung anzugeben.
  • Berufspolitisch wird an einer Aufhebung der Begrenzung der Stellenzahl analog der Allgemeinmedizin gearbeitet
 

Antragsunterlagen

Bei den KoStA sind die Unterlagen zur Antragstellung auf Anstellung eines/einer ÄiW in der eigenen Praxis abrufbar. Übliche formale Angaben und Unterlagen sind mitzuteilen und einzureichen (z.B. Arbeitsvertrag, unterschriebener Lebenslauf, Approbationsurkunde). Wichtig ist der Nachweis einer Erfordernis von Weiterbildungszeiten im beantragten Umfang von der zuständigen Ärztekammer. Nur dann ist eine Förderung möglich.

Beispiele für ein Antragsverfahren finden sich bei den Erfahrungsberichten.

 


Erfahrungsberichte mit der Förderung der Weiterbildung

Beispiel Weiterbildungsverbund Schleswig-Holstein

Antragsunterlagen können über die KVSH (www.kvsh.de) unter Praxis – Zulassung – Anträge, Formulare, Broschüren – Weiterbildung abgerufen werden.

 


Grundregelungen sind in den Verpflichtungserklärungen im Rahmen der Antragstellung festgehalten. Dazu gehört die Bezahlung und die Freistellung für die Schulungstage des Kompetenzzentrums Weiterbildung. Immer wieder kommt es zu Nachfragen zum Abschnitt 2 der Verpflichtungserklärung der ÄiW. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Passus für ÄiW: Ich beabsichtige, nach Beendigung meiner Weiterbildungszeit im vertragsärztlichen Bereich tätig zu sein – so wie es die Formulierung auch besagt – um eine Absichtserklärung handelt, die nicht rechtsbindend ist.

 

 

In Schleswig-Holstein sind 16 Vollzeitstellen in der Kinder- und Jugendmedizin förderfähig. Da ÄiW häufig mit einer halben Stelle in der Praxis weitergebildet werden, hat es bisher keine Engpässe bei der Förderung von ambulanter Weiterbildung gegeben. Bei dem Ziel, allen ÄiW der Pädiatrie einen ambulanten Weiterbildungsabschnitt zu ermöglichen, könnten die Grenzen der Fördermöglichkeiten erreicht werden, daher wird die Forderung nach Entbudgetierung der Fördersummen/Förderstellen analog zu Regelungen der Allgemeinmedizin unterstützt.

Bevorzugt gefördert werden Praxen, die am Weiterbildungsverbund teilnehmen, dies ist im Statut der KVSH nachzulesen. Die Anträge werden zügig bearbeitet, seitens der KV werden in begründeten Fällen Sonderregelungen möglich gemacht, es lohnt sich daher immer die Nachfrage bei Weiterbildungswunsch in besonderen Konstellationen das persönliche Gespräch zu suchen.

 


Erfahrungsberichte mit der Förderung der Weiterbildung

Beispiel Weiterbildungsverbund Hamburg

Antragsformulare sind auf der Seite der KV Hamburg zu finden (https://www.kvhh.net/de/praxis/formulare/formulare/assistenten.html)

Die Förderung erfolgt bislang aus dem Strukturfond. Zugesagt ist eine Förderung von 22 Vollzeitstellen. Damit könnten voraussichtlich alle Weiterzubildenden eine Förderung ihrer Stelle bekommen.

Die Antragsbearbeitung in der Kinder- und Jugendmedizin beruht noch auf Einzelfallentscheidungen. Die Abläufe sind noch nicht sehr eingespielt. Teilweise erfolgte die Zusage der Förderung erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Dies erfordert starke Nerven bei den Weiterbildenden.

 

Erfahrungsberichte mit der Förderung der Weiterbildung

Beispiel Weiterbildungsverbund Mittelfranken

Förderanträge werden bei der KV gestellt, bisher wurden alle Anträge genehmigt, da das Kontingent des Strukturfonds bisher nicht ausgeschöpft wurde. Ein wichtiges Kriterium für die Genehmigung ist die Teilnahme an einer Verbundweiterbildung.