Facharztweiterbildung in der ambulanten allgemeinen Pädiatrie

Die Ärztliche Weiterbildung ist diejenige Phase der ärztlichen Berufsbildung, während der Ärztinnen und Ärzte nach der Vollendung der ärztlichen Ausbildung unter Anleitung spezielle Fachkompetenzen entwickeln. In Deutschland setzt die Zulassung zur selbstständigen fachärztlichen Praxis ein „Facharzt Diplom“ voraus. Die Weiterbildung zur Fachärztin oder Facharzt mit oder ohne Schwerpunkt umfasst eine Reihe von Weiterbildungsprogrammen, die in Deutschland in der (Muster-)Weiterbildungsordnung zusammengefasst sind.

Die ärztliche Weiterbildung ähnelt einer Lehrzeit, was bedeutet, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte in einer klinischen Umgebung mit erfahreneren Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, die die Verantwortung für ihre Unterrichtung und Überwachung übernehmen. Es sollte betont werden, dass lebenslanges Lernen in der Medizin essenziell ist; das bedeutet, das auf den Abschluss der ärztlichen Weiterbildung der Prozess der fortlaufenden beruflichen Fortbildung folgen muss

Die Organisation und Zuständigkeit für Programme der ärztlichen Weiterbildung variiert erheblich von Land zu Land. Hier sollen zunächst generelle Standards in Anlehnung an die WFME Global Standards, Neuauflage 2015, formuliert werden.

 

Strukturqualität in der pädiatrischen Weiterbildung

 

1. Weiterbildungsprogramm

 

Ordnungsrahmen, Methoden, Inhalte, Dauer und Organisation liegen bei den Landes-Ärztekammern. Weiterbilder werden von der Kammer auf der Grundlage ihrer ärztlichen Handlungen unter Rückgriff auf die Weiterbildungsordnung befugt. Traditionell wurden große Institutionen voll befugt. Die volle Befugnis unter der neuen Weiterbildungsordnung 2019 wird aber nur noch dann möglich sein, wenn Weiterbilder im Verbund von Grund- und Spezialversorgung (Weiterbildungsverbund) tätig sind.

In der Kinder- und Jugendmedizin können Praxen für bis zu 4/5teln der gesamten Weiterbildungszeit also bis zu 48 Monaten befugt werden. Hier sind auch Praxisverbünde sinnvoll, um die Stärken einzelner Praxen zu summieren.

Auf der feinstrukturellen Ebene dagegen liegt die Hauptverantwortung beim Weiterbildungsbefugten WBB. Die bislang geübte Praxis, von Weiterbildern ein zeitlich gegliedertes Curriculum für ihre Weiterbildungsstätte einzufordern, widerspricht den Erkenntnissen der Bildungswissenschaft. Die kompetenzorientierte Weiterbildung fragt nach Graden von Anvertraubarkeit von Tätigkeiten und nicht nach Zeiten. Deshalb wird der Ordnungsrahmen für einen spezifischen Lernort auch wesentlich durch die Ärztin in Weiterbildung (ÄiW) mit ihren Fähigkeiten und Neigungen bestimmt werden und nicht durch fixe Weiterbildungszeit mit anschließenden Abfragen vom kognitiven Wissen.

 

 

2. Ressourcen für die Weiterbildung

 

Räumliche Infrastruktur, Lernumgebungen, Nutzung von Informationstechnologie und medizinische Handlungsgemeinschaften fließen in die Befugnis ein und werden im täglichen Handeln vom Weiterbilder, günstigenfalls in Kooperation mit der Ärztin in Weiterbildung, gestaltet.

Das Lernen kann durch finanzielle und strukturelle Hilfen von Institutionen wie Kassenärztliche Vereinigungen, Kammern, Kompetenzzentren und vielen mehr gefördert werden.

 

Prozeßqualität

(E)valuation der Weiterbildungsprogramme

Weiterbildung findet traditionell in einer black box statt. Dies trifft auf die Praxis möglicherweise in noch stärkerem Maße zu als auf die Klinik. Deshalb ist es notwendig, einen Mechanismus für die Programmevaluation festzulegen und anzuwenden. Dabei sollten Rückmeldungen von Ärztinnen in Weiterbildung, Weiterbildern und Arbeitgebern ersucht werden über:

  • das Leitbild
  • die angestrebten und erworbenen Weiterbildunsgziele
  • das Weiterbildungsprogramm
  • formative (Rückmeldungen) und summative (Prüfungen) Bewertungen
  • Perspektiven des Weiterbildungsträgers
  • Ressourcen für die Weiterbildung
  • die Beziehung zwischen den Regeln der Anwerbung und den Bedürfnissen von Weiterbildung und Gesundheitssystem
  • das Curriculum-Modell = theoretischer Rahmen und Inhalt/Lehrplan
  • Methoden der Bewertung
  • Fortschritt der Ärztinnen in Weiterbildung
  • Qualifikation der Weiterbilder
  • festgestellte Bedenken

 

Damit könnte ein Weg aus der gelebten Praxis heraus aufgezeigt werden, die durch das „tea bag model“ beschrieben werden kann: Tauche eine ÄiW für definierte Zeit in eine befugte Lernumgebung ein und es entsteht der immer gleich gute Absud.

 

Ergebnisqualität

Die großen Bemühungen um ärztliche Weiterbildung in der ambulanten allgemeinen Pädiatrie können dadurch legitimiert werden, daß damit die bestmögliche medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen und wesentliche Hilfen für ihre Familien erreicht werden sollen. Deshalb ist die Frage berechtigt, inwieweit die Weiterbildung die Versorgung und die Gesundheit beeinflußt. Dies ist auf verschiedenen Ebenen möglich.

 

a.) (E)valuation der ÄiW

  • routinemäßig die Leistungen weitergebildeter Ärztinnen und Ärzte überwachen
  • Rückmeldung über die Leistung weitergebildeter Ärztinnen und Ärzte vom Arbeitgeber einholen
  • einen Mechanismus für die Programmevaluation mit Nutzung gesammelter Daten über die Leistung von weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten einrichten und anwenden
  • die hauptsächlichen Interessengruppen in seinen Programmen für Überwachung und Evaluation beteiligen

b.) Sicherstellung einer fortlaufenden Erneuerung

 

Mit Blick auf die Dynamik der ärztlichen Weiterbildung und auf die Einbeziehung der relevanten Interessengruppen und um eine nachhaltige Qualität sicherzustellen, mussder Weiterbildungsträger

  • Prozeduren in die Wege leiten für eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Prozess, Struktur, Inhalt, Ergebnisse/Kompetenzen, Bewertung und Lernumgebung des Programms
  • dokumentierte Defizite beheben
  • Ressourcen für eine fortlaufende Erneuerung zuteilen

Wünschenswert und sinnvoll wäre darüber hinaus, den Prozess der fortlaufenden Erneuerung auf prospektive Studien und Analysen und auf Resultate einer lokalen Evaluation und Literatur über medizinische Aus- und Weiterbildung zu stützen.

 

Anforderungen an die Weiterbilder (Strukturkriterien)

 

Kinder- und Jugendarztpraxen sollen hinsichtlich der didaktischen Qualifikation des Weiterbildungsbefugten, des Praxisspektrums und der Infrastruktur der Praxis bestimmte Kriterien erfüllen, um für die Weiterbildung in der ambulanten Pädiatrie zugelassen zu werden.

Als Voraussetzung für die Erteilung einer Befugnis sind Kriterien definiert, die in jedem Fall erfüllt sein müssen (Obligatorische Kriterien).

Darüber hinaus bestehen zwei Bewertungsgruppen (Infrastruktur der Weiterbildungsstätte und Praxisspektrum), anhand derer in Form eines Punktesystems die Weiterbildungsmöglichkeiten der Weiterbildungsstätte bewertet werden.

 

Obligatorische Kriterien:

 

  • Vorlage eines strukturierten Weiterbildungsprogramms gemäß § 5 Abs. 5 WBO 2004
  • Durchführung von Weiterbildungsgesprächen mindestens einmal jährlich
  • Patientenzahl >600 Patienten pro Quartal pro Praxis ohne Einbeziehung von PKV-Patienten
  • regelmäßige Durchführung von Impfungen entsprechend STIKO-Empfehlung     
  • regelmäßige Durchführung aller Früherkennungsuntersuchungen

 

Positiv berücksichtigt werden folgende Aspekte:

  • wöchentliche Fallbesprechung
  • kontinuierliches Fehlermanagement
  • jährliches Notfalltraining aller Praxismitarbeiter und des Arztes in Weiterbildung
  • eigenes Sprechzimmer für den Arzt in Weiterbildung
  • Durchführung von Weiterbildungsgesprächen mindestens einmal im Quartal