Vom Masterplan zur Reform der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte
Das Medizinstudium in Deutschland bedarf eines Masterplans. Dazu wurde eine Bund - Länder Arbeitsgruppe vom Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Bildung und Forschung im Mai 2015 ins Leben gerufen. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind einige Gesundheits- und Wissenschafts- bzw. Kultusminister der Länder sowie Vertreterinnen und Vertreter aus den Koalitionsfraktionen des Deutsche Bundestages. Insbesondere der Sachverständigenrat wurde dazu gehört, ein Gremium des Gesundheitsministeriums, welches alles zwei Jahre Gutachten über die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen erstellt. Gerade das Gutachten “Bedarfsgerechte Versorgung − Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche” erregte die Aufmerksamkeit. Auch die Gesellschaft für Medizinische Ausbildung, eine wissenschaftliche Gesellschaft, die den aktuellen Stand der Forschung mit der Entwicklung der Ausbildung für zukünftige Ärztinnen und Ärzte vereint, hat sich wie viele andere Institutionen mit einer Stellungnahme an die Bund-Länder-AG gewandt[1].
Der "Masterplan Medizinstudium 2020" wurde am 31. März 2017 in Berlin verabschiedet und vom Bundesgesundheits- und -bildungsministerium gefeiert[2], aber auch von den Studierenden begrüßt[3]. Kompetenzorientierte, praxisnahe Ausbildung und Prüfung, Verknüpfung von Theorie und Praxis während des Gesamtstudiums sowie Stärkung der Allgemeinmedizin und wissenschaftlicher, kommunikativer und interprofessioneller Kompetenzen sind die übergeordneten Zielsetzungen des Masterplans. Der Masterplan sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten vor. Ziel ist es, dass die angehenden Ärztinnen und Ärzte auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. Die Empfehlungen der Expertenkommission zur Umsetzung unter Leitung von Herrn Prof. Manfred Prenzel wurden im Dezember 2018 veröffentlicht. Sie stellen Möglichkeiten der Umsetzung einiger zentraler Maßnahmen des „Masterplan Medizinstudium 2020“ sowie deren finanzielle und studienplatzbezogene Auswirkungen dar. Sie enthalten Vorschläge zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte.
Der Masterplan legt die kompetenzorientierte Ausrichtung der Staatsexamina fest und erfordert somit eine Neuausrichtung der Prüfungskonzeption und -inhalte. Deshalb mussten Gegenstandskataloge (was darf geprüft werden?) vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und Lernzielkataloge (was soll gelehrt werden?) weiterentwickelt werden.
Die vorgenommenen Änderungen basieren maßgeblich auf dem gemeinsamen Prozess der Weiterentwicklung der bestehenden Gegenstandskataloge (GK) und des Nationalen kompetenzbasierten Lernzielkataloges Medizin (NKLM) und können somit als bedeutender Schritt in Richtung „constructive alignment“[4] gesehen werden. Die Veröffentlichung dient der Information aller an der Ausbildung von Medizinstudierenden Beteiligten, aber am Erarbeitungsprozess des neuen Vor GKs/NKLMs nicht Involvierten, zur inhaltlichen Orientierung. Veröffentlicht ist der Stand des gemeinsamen Arbeitsprozesses der Überarbeitung der GK und des NKLM von Ende November 2020. Dargestellt sind die erarbeiteten Gegenstände bis auf die Ebene der Lernziele. Weitere Informationen wie beispielsweise Deskriptoren und Meilensteine, Querverweise, Anwendungsbeispiele und Ergebniszusammenfassungen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Der Gegenstandskatalog 2021 ist in vielerlei Hinsicht ein Novum:
Erstmals
- ist der Gegenstandskatalog komplett mit dem Nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin abgestimmt, also die Inhalte der Staatsprüfungen beziehen sich auf die Lehrinhalte
- ist der Katalog konsequent kompetenzorientiert aufgebaut
- sind ein Menschenbild und ein Absolventenprofil mit den Arztrollen, EPAs (Entrustable Professional Activities = APTs anvertraubare professionelle Tätigkeiten) dem Katalog vorangestellt, d. h. typischen, abgeschlossenen ärztlichen und professionellen wissenschaftlichen Tätigkeiten. Das Absolventenprofil beschreibt welche Tätigkeiten die Berufsanfänger vom ersten Arbeitstag an durchführen können sollen bzw. was von ihnen sicher erwartet werden kann. Daran orientieren sich die beschriebenen Kompetenzen, Teilkompetenzen und Lernziele
- sind neuere „Themen“ wie Rehabilitation, Patientensicherheit, Digitalisierung, öffentliches Gesundheitswesen, Kommunikation, Interprofessionalität etc. konsequent in den gesamten Katalog integriert
- ist die Verknüpfung von Grundlageninhalten mit klinischen Inhalten sowohl für die Semester 1 bis 4 als auch für die Semester 5 bis 10 in einem Katalog abgebildet. In den ersten vier Semestern sind bestimmte, häufig vorkommende Erkrankungen, die den Charakter sog. „Volkskrankheiten“ haben, definiert worden, und Lernziele, die in Zusammenhang mit diesen Erkrankungen schon früh im Studium unterrichtet werden sollen, wurden entsprechend markiert ⊚. Für die Semester 5 bis 10 sind Erkrankungen markiert worden, anhand deren grundlagenwissenschaftliche Inhalte vertieft werden sollen
- sind alle Abschnitte der Ärztlichen Prüfung in einem Katalog zusammengefasst; durch eine sogenannte „Meilensteinmarkierung“ wird dann festgelegt, welches Lernziel in welcher Kompetenztiefe wann im Studium spätestens gelehrt worden sein muss und entsprechend auch zu welchem Prüfungsabschnitt es geprüft werden darf
- Bei der Verwendung weiblicher und männlicher Personenbezeichnungen im vorliegenden GK sollen sich geschlechtsunabhängig stets alle Personen in gleicher Weise, explizit auch Personen des Geschlechts „divers“, angesprochen fühlen[5]
Damit verändern sich Ablauf und Fächergewichtung im Humanmedizinstudium. Bisher entfallen auf die 4.400 Semesterwochenstunden (SWS) 160 Stunden (ein Siebzigstel) mit pädiatrischen Inhalten. Dazu kommen die praktischen Ausbildungsinhalte im Praktischen Jahr (PJ)[6]. Nun werden die Medizinstudierenden künftig 25 Prozent ihrer Zeit für die so genannte Neigungsorientierung verwenden – im Sinne von vorklinischen und klinischen, häufig interdisziplinären Wahlfächern. Ein substantieller Teil der Studierenden sollen ihre Neigungsfächer aus dem Bereich Primary Care (hausärztliche Kinder- und Jugendmedizin, Innere oder Allgemeinmedizin) wählen. Dazu kommen Landarzt-Tracks, auf die sich nur Menschen bewerben sollen, die beabsichtigen, unmittelbar nach dem Studium eine Facharztweiterbildung der hausärztlichen Versorgung nach SGB V §73[7] anzuschließen: Zum Beispiel im Fach Kinder- und Jugendmedizin.
Aus diesen Eckdaten können Erwartungswerte für Studierende im Bereich der ambulanten allgemeinen Pädiatrie (AAP) abgeleitet werden: Bei rund aktuell 100.000 Medizinstudierenden werden 25.000 (25 Prozent) den Primary Care-Pfad einschlagen. Davon werden voraussichtlich 10 Prozent die Pädiatrie wählen. So rechnet man mit rund 2.500 Medizinstudierenden, die sich im Bereich der allgemeinen ambulanten Pädiatrie (primary pediatric care, PPC) ausbilden wollen – dazu wird es jede zweite bis dritte Praxis brauchen.
Dazu kommt eine Quartalisierung des PJ in die Bereiche
- Ambulante vertragsärztliche Versorgung
- Chirurgie
- Innere Medizin
- Wahlfach NN
Angesichts dieser Ausgangslage steht die ambulante Pädiatrie vor Fragen wie:
1. Wer soll die allgemeine ambulante Pädiatrie lehren?
2. Wer soll die Lehre in der AAP organisieren (einschließlich eines Netzwerks von Lehrpraxen)?
3. Wie kommen die Studierenden zu ihren Neigungsfächern?
4. Was sollen die Studierenden im Bereich AAP lernen (Lernziele, Kompetenzen)?
5. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es (darunter Finanzierungsmittel für Lehrpraxen)?
6. Welche Qualifizierungskriterien sollen für Lehrpraxen gelten?
Diese Fragen können nicht von einer oder wenigen Expertinnen beantwortet werden, sondern es Bedarf der vertrauensvollen und kontinuierlichen Zusammenarbeit von vielen Menschen in Institutionen, die
a) die wissenschaftliche ambulante Allgemeinpädiatrie vertreten, z.B. die Deutsche Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie DGAAP und
b) gute Bedingungen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Blick hat, z.B. den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte bvkj
c) sowie Netzwerke zwischen Lehrpraxen und Universitäts-Kinder-und Jugendkliniken.
[1]gesellschaft-medizinische-ausbildung.org/gma/ziele.html
[2]www.bmbf.de/de/masterplan-medizinstudium-2020-4024.html
[3]www.bvmd.de/unsere-arbeit/masterplan-medizinstudium-2020/
[4]www.lehren.tum.de/themen/lehre-gestalten-didaktik/erfolgsfaktoren-guter-lehre/constructive-alignment/
[5]www.impp.de/informationen/kompetenzorientierte-gegenstandskataloge.html
[6]medizinische-fakultaeten.de/themen/studium/praktisches-jahr/
[7]www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/73.html