Weiterbildung in der Pädiatrie

Weiterbildung in der Pädiatrie findet überwiegend in die Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland statt. Obwohl in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern eine ambulante Weiterbildung bis zu einem Zeitraum von 24 Monaten im Rahmen der Facharztweiterbildung Pädiatrie zugelassen ist, wird diese Möglichkeit noch wenig genutzt. Auf der anderen Seite wird ein großer Teil der in der pädiatrischen Grundversorgung erforderlichen Inhalte in den Kliniken nicht oder nicht ausreichend weitergebildet - schlicht weil dort diese Inhalte nicht vorkommen. Diese Problematik ist inzwischen erkannt, Inhalte der ambulanten grundversorgenden Pädiatrie werden vermehrt einbezogen und Praxen für Kinder- und Jugendmedizin werden zunehmend als Weiterbildungsorte einbezogen: Weiterbildung durchführen, wo Grundersorgung auch stattfindet.


Weiterbildung in den Ländern

Die Erstellung von Weiterbildungsordnungen ist die hoheitliche Aufgabe der Landesärztekammer. Sie  legen den Rahmen von Weiterbildungsinhalten, -zeiten und -zahlen fest. Die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen an Weiterbilder, die Anerkennung von Weiterbildungszeiten von Weiterzubildenden und die Prüfung von Weiterbildungsinhalten erfolgt durch die Weiterbildungsausschüsse der Landesärztekammern und durch sie beauftragte Ärztinnen und Ärzte. Diese föderale Struktur führt dazu, das Regelungen von Land zu Land abweichen können.

Weiterbildungsangebote und -möglichkeiten, die auf länderspezifische Erfordernisse abgestimmt sind, werden länderbezogen dargestellt.


Weiterbildungskonzepte

Neue Weiterbildungsangebote entstehen. Die Deutsche Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP) hat mit dem kompetenzbasierten Curriculum PaedCompenda das erste umfassende Weiterbildungkonzept für die ambulante pädiatrische Grundversorgung vorgestellt. Weiterbildungsverbünde von Kliniken und Praxen werden geschlossen. Exemplarisch sollen länderübergreifende Konzepte und modellhafte Projekte vorgestellt werden.