Antworten auf die häufigsten Fragen im Weiterbildungsverbund


Was beinhaltet die Teilnahme am Weiterbildungsverbund?

  • Innovatives Weiterbildungskonzept

  • Weiterbildung für mindestens 12 Monate, auch in Teilzeit möglich

  • Abbildung der Aspekte der Allgemeinen Ambulanten Pädiatrie in qualifizierten Weiterbildungspraxen

  • Strukturierte, transparente  Weiterbildung durch Nutzung von ePaedComependa

  • Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

  • Teilnahme an der Präklinischen Versorgung kritisch kranker Säuglinge und Kleinkinder in Zusammenarbeit mit den Johannitern

  • Garantierte Rückübernahme in die Weiterbildungsklinik am Ende der ambulanten Weiterbildung

  • Betreuung durch Verbund-Koordinatoren

  • Wissenschaftliche Begleitung der Weiterbildung


Wie sehen die vertraglichen Rahmenbedingungen aus?

  • Die Beim Klinikum erfolgt die Einstellung eines Assistenzarztes in der Regel zeitlich befristet auf die Dauer von sechs Jahren (Dauer der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung plus ein Jahr für die Ablegung der Prüfung), (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006. 

  • Beim teilnehmenden niedergelassenen Arzt erfolgt die Einstellung eines Assistenzarztes zeitlich befristet auf die Dauer des jeweiligen in der weiterbildungsbefugten Praxis abzuleistenden Weiterbildungsabschnittes der Ärztlichen Weiterbildungsordnung.

  • Für die Dauer der Weiterbildung in der Praxis wird der Assistenzarzt vom Klinikum ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt.  

  • Die niedergelassenen Ärzte werden dem Assistenzarzt in Weiterbildung auch im ambulanten Bereich eine dem für das Klinikum geltenden Tarif äquivalente Grundvergütung zahlen. 

  • Der Assistenzarzt erhält von der Praxis bezahlten Urlaubin dem Umfang, wie dies zeitanteilig im für das Klinikum geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist (derzeit 30 Tage p.a.). Die Praxis wird darauf achten, dass der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Rückkehr des Assistenzarztes in die Klinik vollständig gewährt wurde.


Welche Möglichkeiten der Rotation gibt es?

Die Weiterbildungszeit in der Praxis soll mindestens 12 Monate betragen und für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht vor dem dritten Weiterbildungsjahr erfolgen.

Natürlich kann es auch individuelle Regelungen mit abweichenden Rotationszeitpunkten und abweichender Dauer der Weiterbildung in der jeweiligen Praxis geben.

Eine Übesicht der Rotationsmöglichkeiten zeigt die nachstehende Grafik: 


Wie wird die Weiterbildung gefördert?

Auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigungs Bayerns (KVB) gibt es ausführliche Informationen und Ansprechpartner.

Nach §75a SGB V werden zur Zeit in Deutschland ambulante Weiterbildung für Facharztstellen gefördert - in Bayern sind das 145,05 Stellen. Lediglich für die Fachgruppe der Kinderärzte ist eine gesetzliche Mindestquote von 12,5% der insgesamt verfügbaren Stellen (18 Stellen) vorgesehen. Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Antrag auf Anstellung einer/eines Weiterzubildenden zusammen mit dem Antrag auf Förderung der Weiterbildung bei der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt werden.

Das nächste Verfahren startet am 25. Januar und endet am 24. März 2021. Für Anträge, die bis zum 31. Januar 2021 eingehen, ist eine rückwirkende Förderung bis 1. Januar 2021 möglich.

Aktuelle Informationen finden Sie hier.


Wie komme ich an das Weiterbildungscurriculum PaedCompenda?

Das Weiterbildungscurriculum ist von der Deutschen Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP) entwickelt worden. Es wird über die BVKJ-Service GmbH vertrieben und ist derzeit, da noch in der Pilotphase, kostenfrei. Später wird eine Lizenzgebühr erhoben.

Eine Einführung und Übersicht ist abrufbar unter:     PaedCompenda 

Weiterzubildende und Weiterbilder können sich dort auch registrieren lassen, um mit dem Programm zu arbeiten.


Warum wird das innovative Weiertbildungskonzept wissenschaftlich begleitet?

Die Weiterbildung im Verbund soll von Beginn an wissenschaftlich begleitet werden. Im Fokus der Begleitforschung stehen die beiden Hauptthemen „Lernprozesse und -effekte bei Assistenzärztinnen und –ärzten (ÄiWs) in der Kinder- und Jugendarztpraxis“ und „Professionalisierung der Rolle als Weiterbilder im Rahmen von ePaedCompenda“. Um diesen Fragestellungen nachgehen zu können wurde ein Kontrollgruppendesign gewählt. Methodisch sind neben einer Kick-Off-Veranstaltung Gruppendiskussionen, Datenerhebung mittels online-Fragebögen aber auch Besuche, Feedback­gespräche  in den einzelnen Praxen und Kliniken geplant.

Für dieses komplexe Forschungsvorhaben konnten wir Frau Dr. Irene Somm gewinnen. Frau Dr. Somm ist Dozentin für qualitative Sozialforschung an Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen-Fakultät der Universität zu Köln und seit 2017 im Wissenschaftlichen Beirat im Projekt „Soziale Prävention“ der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin­..

Wir hoffen, dass die Ergebnisse der Begleitforschung die Notwendigkeit und die resultierende hohe Qualifikation der ambulanten Weiterbildung zeigen werden. Dadurch soll ein Qualitätsmerkmal geschaffen werden, was in Zukunft bei der Auswahl der zu fördernden Praxen berücksichtigt wird.