Seit dem 01.07.2020 ist die neue Weiterbildungsordnung in Kraft getreten. Alle, die ihre Weiterbildung neu beginnen, müssen das elektronische Logbuch der Ärztekammer führen. Neue Weiterbildungsinhalte in der Pädiatrie: Die Zahl der Früherkennungsuntersuchungen wurde abgesenkt, dafür wurden die Weiterbildungsinhalte differenziert: Die eigenständige Durchführung von 30 "kleine Vorsorgen" (U1 - U6), 30 "große Vorsorgen" (U7 - U9) und 5 Jungenduntersuchungen müssen nachgewiesen werden: ein Fall für die Weiterbildung in der ambulanten Grundversorgung, z.B. im Weiterbildungsverbund.